· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Kindesanhörung geplatzt ‒ so geht es nun weiter
| Was kann passieren, wenn ein Kind entgegen richterlicher Anordnung zum Anhörungstermin nicht mitgebracht wird? |
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Im Sorgerechtsverfahren hat das Gericht angeordnet, dass der betreuende Elternteil E das minderjährige Kind K zwecks seiner Anhörung mitbringen soll. K erscheint jedoch nicht zum Termin. Mit welchen Konsequenzen muss E rechnen? |
Kinder sind über ihre gesetzlichen Vertreter zu laden. In den Ladungsvordrucken ist meist vorgesehen, dass diese das Kind zum Anhörungstermin bringen oder dessen Erscheinen auf sonstige Weise sicherstellen müssen.
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