04.10.2021 · Nachricht · Coronaschutzimpfung
OLG gibt Vorfahrt für den impfwilligen Elternteil
| Auch bei Einwilligungsfähigkeit in eine Coronaschutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich nicht einigen, ist die Entscheidung über die Coronaschutzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bei der Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf den Teil zu übertragen, der die Impfung befürwortet (OLG Frankfurt a. M. 17.8.21, 6 UF 120/21, Abruf-Nr. 224300 ). |
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