· Nachricht · Elternrecht
Jugendamt muss Kopien von Umgangsprotokollen übersenden
| Strebt ein Elternteil ein Sorgerechtsverfahren an, steht ihm ein Anspruch gegen das Jugendamt zu, ihm Kopien der Umgangsprotokolle zu übersenden ( VG Düsseldorf 28.2.24, 29 K 6009/21, Abruf-Nr. 242205 ). |
Dem Vater V eines minderjährigen Kindes K stand ein begleitetes Umgangsrecht zu. Später verlangte er erfolglos vom Jugendamt (JA), ihm Kopien der Umgangsprotokolle für ein Sorgerechtsverfahren herauszugeben.
Der V kann nach § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom JA verlangen, ihm Kopien der Umgangsprotokolle zuzusenden. Danach hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.
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