05.08.2024 · Nachricht · Kindeswohlgefährdung
Einholen eines Sachverständigengutachtens ist erforderlich
| Die Beurteilung, ob die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu seinen Herkunftseltern zu einer Kindeswohlgefährdung führt, bedarf i. d. R. eines psychologischen Gutachtens. Dies gilt insbesondere, wenn sich ein Jugendamt und der Verfahrensbeistand des Kindes gegen eine Rückführung aussprechen (OLG Frankfurt a. M. 3.3.22, 6 UF 225/21, Abruf-Nr. 229002 ). |
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