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  • 28.10.2024 · Nachricht · Kindeswohlgefährdung

    Statt Sorgerechtsentzug: Kind wird bei der Oma untergebracht

    | Eine Kindeswohlgefährdung im elterlichen Haushalt rechtfertigt nicht stets, vorläufig das Sorgerecht nach § 1666 Abs. 3 Nr. 6, § 1661 BGB zu entziehen. Wenn die sorgeberechtigten Eltern damit einverstanden sind, dass das Kind bei seiner Großmutter untergebracht wird und das Kind dort nicht gefährdet ist, kann dies gegenüber dem Entzug der elterlichen Sorge milderes Mittel sein (OLG Frankfurt 27.5.24, 6 UF 86/24, Abruf-Nr. 242211). |