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  • · Nachricht · Reisekosten

    Jobcenter muss Reisekosten nach Indonesien übernehmen

    | In einem Eilverfahren hat das LSG NRW das Jobcenter verpflichtet, eine Reise nach Indonesien zu finanzieren. Dort lebt der zehnjährige Sohn des Antragstellers, der in Deutschland „Hartz IV“ bezieht (LSG NRW 17.3.14, L 7 AS 2392/13 B ER). |

     

    Der Sohn ist vor einigen Jahren ohne Zustimmung des Antragstellers mit der Mutter nach Indonesien gezogen. Der Antragsteller pflegt telefonischen und schriftlichen Kontakt zu ihm. Da ihm die finanziellen Mittel zur Durchführung einer Reise nach Indonesien (insbesondere Flugkosten, Verpflegungskosten, Transferkosten, Reisegebühren und Unterkunft) fehlten, beantragte er entsprechende Mittel bei Jobcenter. Nach Ablehnung durch das Jobcenter hat er beim LSG eine einstweilige Anordnung beantragt. Dieser ist im Wesentlichen entsprochen worden. Der zuständige 7. Senat ging davon aus, dass die Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers mit seinem Sohn eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Sohnes ist, namentlich in Anbetracht des vorstehenden Geburtstags und vor dem Hintergrund, dass der Sohn in einer fremden Kultur lebt. Bei der Abwägung hat der Senat auch die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berücksichtigt. Der Kontakt zu seinem Sohn sei unter besonderer Berücksichtigung des grundrechtlich geschützten familiären Kontakts von besonderem Belang. Auch das Kindeswohl sei bei der Abwägung zu berücksichtigen. Jedenfalls im Jahresintervall seien Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung zu stellen. Die letzte Reise des Antragstellers habe im Februar 13 stattgefunden und liege damit nun mehr als ein Jahr zurück. Eine Reisedauer von drei Wochen sei angemessen. Eine kürzere Reisedauer könne einer erfolgreichen Wahrnehmung des Umgangsrechts entgegenstehen.

     

    Der Beschluss ist als Eilentscheidung rechtskräftig, eine Hauptsacheentscheidung steht noch aus.

     

    Quelle: Pressemitteilung des LSG NRW http://www.lsg.nrw.de/behoerde/presse/Aktuelle_Pressemitteilungen_des_LSG/Jobcenter_muss_Reisekosten_nach_Indonesien_uebernehmen/index.php

    Quelle: ID 42619087