· Nachricht · Religiöse Kindererziehung
Elternwille bestimmt Religionszugehörigkeit des Kindes
| Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, bleibt diese Bestimmung auch verbindlich, wenn das Kind - nach einem Entzug der elterlichen Sorge unter vormundschaftlicher Verantwortung des Jugendamts - in einer Pflegefamilie aufwächst, die einer anderen Religion angehört und nach dieser lebt. Der Vormund ist nicht befugt, die Erstbestimmung der leiblichen Eltern zu ändern (OLG Hamm 29.3.16, 2 UF 223/15). |
Mehr dazu demnächst in FK.
Quelle: ID 44064543