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  • 20.02.2017 · Fachbeitrag · Sorge- und Umgangsrecht

    Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten

    | Wenn ein Ordnungsmittel gegen den Umgangsberechtigten verhängt werden soll, weil er über die Umgangsregelung hinaus Kontakt zum Kind aufnimmt, kann ein Ordnungsmittel nur festgesetzt werden, wenn im Tenor weitergehende Kontaktaufnahmen untersagt wurden und sich der Hinweis gem. § 89 Abs. 2 FamFG eindeutig auch auf dieses Kontaktverbot bezogen hat (OLG Frankfurt 31.10.16, 2 WF 302/16, Abruf-Nr. 190993 ). |