18.05.2018 · Nachricht · Sorgerecht
Keine Auflage an Elternteil, eine Psychotherapie durchzuführen
| § 1666 Abs. 1 und 3 BGB sind keine gesetzliche Grundlage für den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) der Eltern dadurch, dass ihnen in einem Sorgerechtsverfahren eine Auflage gemacht wird, ihre Erziehungsfähigkeit dadurch zu verbessern, dass sie eine Psychotherapie durch- oder fortführen (OLG Brandenburg 15.12.17, 10 UF 21/16, Abruf-Nr. 201040 ). |
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