03.09.2018 · Fachbeitrag · Sorgerecht
Kinderfotos auf einer Webseite mit kommerziellem Hintergrund
| Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Fotos des Kindes auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite ist nicht von der Alltagssorge umfasst. Gleiches gilt für das gerichtliche Vorgehen gegen eine unberechtigte Veröffentlichung. Für eine Entscheidung hierüber ist daher das gegenseitige Einvernehmen beider Elternteile erforderlich (OLG Oldenburg 24.5.18, 13 W 10/18, Abruf-Nr. 204200 ). |
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