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  • · Nachricht · Sorgerecht

    Rechte von unverheirateten Vätern gestärkt

    | Das Bundeskabinett beschloss kürzlich eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern. Die Neuregelung vom 4.7.12 soll vor allem das Recht der unverheirateten Väter stärken und Ihnen den Zugang zum Sorgerecht erleichtern. |

     

    Zunächst steht der Kindesmutter das alleinige Sorgerecht zu. Lehnt sie das gemeinsame Sorgerecht ab, kann sich der Vater an das Jugendamt wenden, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Führen die Bemühungen nicht zum Erfolg oder bestehen von vornherein keine Erfolgsaussichten, kann der Vater beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Den Regierungsentwurf für das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern lesen Sie unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/GE_Elterliche_Sorge.pdf?__blob=publicationFile. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Bedenken hinsichtlich einzelner verfahrensrechtlicher Lösungen, wie in Ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf Nr. 23/2012 (Juni 2012) deutlich wird: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2012/mai/stellungnahme-der-brak-2012-23.pdf .

    Quelle: ID 35082800