11.09.2017 · Fachbeitrag · Umgangsrecht
Kein Ordnungsgeld gegen umgangsunwilligen Kindesvater
| Die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den umgangsunwilligen Elternteil scheitert i. d. R. daran, dass der so erzwungene Umgang regelmäßig nicht dem Kindeswohl dient. Deswegen ist der mit der Festsetzung von Ordnungsmitteln bewirkte Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des umgangsunwilligen Elternteils regelmäßig nicht gerechtfertigt (OLG Hamm 25.7.17, 6 WF 179/17, Abruf-Nr. 196296 ). |
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