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  • · Nachricht · Umgangsrecht

    Rechte für leibliche Väter werden gestärkt

    | Am 1.2.13 hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters beraten. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Stärkung der Rechte leiblicher Väter, die künftig einfacher ein Umgangsrecht mit ihren Kindern erhalten sollen. |

     

    „Kinder brauchen auch Umgang mit ihrem leiblichen Vater. Daher soll dem biologischen Vater ein Umgangsrecht eingeräumt werden, sofern er nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und der Kontakt dem Kindeswohl dient“, erläuterte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Neuregelungen. Weiter erhalten leibliche Väter bei berechtigtem Interesse auch das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisses des Kindes zu verlangen, soweit das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

     

    Lesen Sie die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz!

    http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130201_Rechte_fuer_leibliche_Vaeter_beim_Umgangsrecht_werden_gestaerkt.html?nn=1967012

    Quelle: ID 37995210