20.03.2013 · Fachbeitrag · Umgangsregelung
Umgang mit dem Kind ohne Übernachtung
| Eine Umgangsregelung ohne Übernachtung ist keine Einschränkung nach § 1684 Abs. 4 BGB, wenn nicht aufgrund großer Entfernung der Wohnorte von Umgangsberechtigtem und Kind eine faktische Umgangseinschränkung entsteht. Ein Ausschluss von Übernachtungen bedarf besonderer Rechtfertigung. Das Kindesalter ist nicht maßgeblich (OLG Saarbrücken 23.1.13, 6 UF 20/13, OLG Report Mitte 8/2013 Anm. 3, Abruf-Nr. 130835 ). |
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