· Fachbeitrag · Umgangsvereitelung
Gerichtliche Möglichkeiten zur Beseitigung einer Kindeswohlgefährdung
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf
(BGH 26.10.11, XII ZB 247/11, FamRZ 12, 99, Abruf-Nr. 114177) |
Sachverhalt
Die Mutter wendet sich gegen die teilweise Entziehung des Sorgerechts für ihre im Mai 00 geborene Tochter. Die nicht miteinander verheirateten Eltern trennten sich im April 09. Das Kind blieb bei der Mutter, der die alleinige elterliche Sorge zusteht. Es wurde während der Woche von der Großmutter mütterlicherseits betreut. Die Wochenenden verbrachte es bei der Mutter. Der Vater versuchte wiederholt, Umgang mit dem Kind zu erhalten. Auf seinen Antrag wurde ein Umgangsverfahren durchgeführt. Umgangskontakte kamen aber aufgrund der ablehnenden Haltung der Mutter nicht zustande. Nach Androhungen hat das AG von Amts wegen ein Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge eingeleitet. Es hat zur Erziehungsfähigkeit der Mutter ein Gutachten eingeholt. Eine Anhörung des Kindes ist daran gescheitert, dass die Großmutter dem Richter den Zugang zum Kind vereitelt hat.
Das AG hat der Mutter die elterlichen Sorge im Wesentlichen, auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entzogen und dem Jugendamt als Pfleger übertragen. Das Kind befindet sich im Heim der Jugendhilfe. Das OLG hat die Beschwerde der Mutter zurückgewiesen. Diese hat nach VKH-Bewilligung durch den BGH Rechtsbeschwerde eingelegt und u.a. Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einlegungs- und Begründungsfrist beantragt.
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