· Fachbeitrag · Vermögenssorgepflicht
Schadenersatzanspruch des Kindes gegen seine Eltern wegen Abhebungen vom Sparbuch
von RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster
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Sachverhalt
Die Antragstellerinnen (K1 und K2) nehmen ihren Vater (V), den Antragsgegner, auf Schadenersatz in Anspruch, da er von den für sie angelegten Sparbüchern Geld abgehoben und nach ihrem Vortrag nur teilweise wieder eingezahlt hat. Gegen diesen Beschluss wendet sich der V erfolglos mit seiner Beschwerde.
Entscheidungsgründe
K1 und K2 steht jeweils ein Schadenersatzanspruch gegen V zu, § 1664 BGB. Die Norm ist ein Haftungsmaßstab und eine Anspruchsgrundlage der Kinder gegen die Eltern wegen einer Pflichtverletzung bei der Ausübung der elterlichen Sorge.
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