· Fachbeitrag · Auskunft
In welchen Fällen keine Auskunft geschuldet ist
von RA Thurid Neumann, FA Familienrecht, Mediatorin, Konstanz
| In der Praxis kommt es oft vor, dass ein Unterhaltspflichtiger keine Auskunft über sein Einkommen und sein Vermögen erteilen will. Der Beitrag klärt, unter welchen Umständen er die Auskunft verweigern darf. |
1. Anspruchsgrundlage für das Auskunftsbegehren
Nach § 1605 BGB müssen Verwandte einander Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen erteilen. Dasselbe gilt beim
- Trennungsunterhalt, § 1361 Abs. 4 S. 3 BGB i.V. mit § 1605 BGB,
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