06.01.2020 · Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Verhandlungen mit dem Jugendamt
| Beim Kindesunterhalt müssen Anwälte oft mit den Jugendämtern über die Höhe des Unterhalts verhandeln. Die Jugendämter sind gleichzeitig i. d. R. Beteiligte in den Kindschaftssachen und beziehen dort Stellung zu den zutreffenden Entscheidungen. Dies bringt es mit sich, dass Anwälte es sich mit den lokalen Jugendämtern nicht verderben wollen. Wie kann man sich verhalten, wenn ein Jugendamt in Verhandlungen über die Unterhaltshöhe aufgrund falscher Berechnung zu überhöhten Beträgen kommt? |
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