· Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Wohnvorteil nach Scheidung
| Wohnvorteile können die Höhe von Unterhaltsansprüchen erheblich beeinflussen. Dazu ein Beispiel aus der Praxis: |
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M und F sind voneinander geschieden, M wohnt im ehemaligen Familienwohnheim, er hat F bezüglich ihres Miteigentumsanteils ausbezahlt. Daher pocht er darauf, der Wohnvorteil dürfe beim nachehelichen Unterhalt keine Rolle mehr spielen. Zu Recht? |
Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist nach ständiger Rechtsprechung ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung über § 100 BGB dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen. In diesem Sinne erhöht die Zurechnung mietfreien Wohnens beim Pflichtigen die Leistungsfähigkeit, beim Berechtigten mindert sie seine Bedürftigkeit.
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