· Fachbeitrag · Corona-Pandemie
So setzen Sie rückständigen Unterhalt trotz Insolvenz des Schuldners erfolgreich durch
von VRiOLG i.R., RA Dieter Büte, Bad Bodenteich
| Als Folge der Corona-Pandemie wird es wohl viele Insolvenzen geben. Bei der Insolvenz eines Unterhaltsschuldners ist fraglich, wie Gläubiger rückständigen Unterhalt erfolgreich durchsetzen können. Dazu im Einzelnen: |
1. Attributsklage
Sollen rückständige titulierte Unterhaltsansprüche, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden, sind sie nach dessen Eröffnung mit dem Zusatz (Attribut) zur Insolvenztabelle anzumelden, § 175 Abs. 1 InsO, dass der Schuldner den Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, § 302 Nr. 1, 2. Alt. InsO.
MERKE | Anzugeben sind gem. § 174 Abs. 2 InsO der Grund und der Betrag der Forderung sowie die Tatsachen, aus denen sich das nach Einschätzung des Gläubigers ergibt. Ist die Anmeldung unvollständig oder fehlerhaft, ist, sofern der Unterhaltsschuldner Widerspruch erhebt, der Gläubiger mit weiterem (ergänzendem) Vortrag im Feststellungsverfahren ausgeschlossen. |
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