· Fachbeitrag · Eckpunktepapier des BMJV
Betreuungsunterhalt: Das ändert sich für nicht verheiratete Eltern
von RA Thomas Goes, FA Familienrecht und FA Erbrecht, Aschaffenburg
| Nicht verheiratete Mütter bekommen nach einer Trennung oft weniger Betreuungsunterhalt als geschiedene. Dies soll laut Eckpunktepapier des BMJV vom 25.8.23 vereinheitlicht werden. Dazu im Einzelnen: |
1. Bedarfsbemessung
Beim geschiedenen Elternteil ergibt sich dessen Bedarf aus dem meist höheren Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, §§ 1570, 1578 BGB, während beim nicht verheirateten betreuenden Elternteil für seinen Bedarf nur sein Einkommen maßgeblich ist, § 1615l Abs. 3, § 1610 BGB. Nach dem Eckpunktepapier wird künftig das Einkommen des Unterhaltspflichtigen in die Bedarfsbemessung mit einbezogen, wenn die Lebenslagen zwischen dem verheirateten und dem nicht verheirateten Elternteil vergleichbar sind.
a) Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
Nach derzeitiger Rechtslage gilt Folgendes:
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