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  • · Nachricht · Ehegattenunterhalt

    Ausgleich eines ehebedingten Nachteils in der Altersversorgung bei Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt

    | Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt als er bei hinweggedachter Ehe erworben würde, wird ausgeglichen, wenn er Altersvorsorgeunterhalt erlangen kann ( BGH 26.2.14, XII ZB 235/12 ). |

     

    Mehr dazu lesen Sie demnächst in FK.

     

    Quelle: Homepage des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c0daf59bfadf3c7f0f5024f9cd6320c2&nr=67313&pos=16&anz=23

    Quelle: ID 42737344