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  • · Nachricht · Ehegattenunterhalt

    Ehebedingter Nachteil bei Verlust des Arbeitsplatzes

    | Beim betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der Unterhaltsberechtigte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur im eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten entsprechenden Stelle bewirbt. Auch in einem solchen Fall muss der Unterhaltsberechtigte im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substanziiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sind. ( BGH 26.3.14, XII ZB 214/13, Abruf-Nr. 141328 ). |

     

    Erst wenn sein Vorbringen diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden.

     

    Einzelheiten zu dieser BGH-Entscheidung lesen Sie demnächst in FK.

    Quelle: ID 42678467