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  • 29.02.2016 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Steigerung des Nettoverdienstes ist unaufgefordert mitzuteilen

    | Die Antragstellerin (F) verlangte von ihrem ehemaligen Mann (M), dass ein Vergleich zu ihren Gunsten abgeändert wird. Darin hatte sie sich verpflichtet, ihm sofort unaufgefordert mitzuteilen, wenn ihr Nettoverdienst nicht nur marginal über die genannte Verdienstgrenze gestiegen ist. Die F verschwieg zumindest vier Monate lang, dass sich ihr Einkommen verdoppelt hatte. Das OLG entschied: Ein höherer Unterhaltsanspruch der F ist verwirkt, § 1579 Nr. 5 BGB. Der Unterhalt wird dauerhaft auf die im Vergleich festgeschriebene Höhe begrenzt (OLG Koblenz 20.4.15, 13 UF 165/15, Abruf-Nr. 146446 ). |