· Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Wegfall und Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf
(BGH 13.7.2011, XII ZR 84/09, FamRZ 11, 1498, Abruf-Nr. 112771) |
Sachverhalt
Die Parteien streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt. Sie hatten im Oktober 97 die Ehe geschlossen. Im Mai 99 wurde der gemeinsame Sohn geboren. Die Ehe wurde im September 05 rechtskräftig geschieden. Im Juni 06 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, worin sich der Kläger verpflichtete, an die Beklagte einen monatlichen nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Der Kläger, der den Wegfall seiner Unterhaltspflicht begehrt, bezieht inzwischen höhere Einkünfte. Er ist zwei weiteren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.
Die Beklagte ist ausgebildete Bauzeichnerin. Sie war seit Geburt des Sohnes nur gering erwerbstätig. Seit Januar 08 ist sie als ausgebildete Feng-Shui-Beraterin selbstständig tätig. Jedenfalls seit Frühjahr 04 bis November 08 unterhielt sie eine auf Dauer angelegte Partnerschaft mit einem anderen Mann.
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