· Nachricht · Elternunterhalt
Bundesrat gibt grünes Licht für die Angehörigen-Entlastung
| Künftig dürfen Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 EUR übersteigt. |
Dies gilt umgekehrt auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit eingeschränkt (mehr dazu unter https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/983/07.html?fbclid=IwAR1l9QX1Jy-_sEL1o_xOT-aMdbPGpN2K6RKwzGUj-ONHh4VpghnW9r0W3w4#top-7).
Quelle: Bundesrat kompakt; Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 983. Sitzung am 29.11.19
Quelle: ID 46269997