· Fachbeitrag · Elternunterhalt
Taschengeld des Unterhaltspflichtigen als Einkommen
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf
(BGH 12.12.12, XII ZR 43/11, MDR 13, 223, Abruf-Nr. 130308). |
Sachverhalt
Der Kläger K macht als Träger der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt für November 2007 bis Februar 2009 geltend. Die Mutter M der Beklagten B lebt in einer Alten- und Pflegeeinrichtung. Da M die Kosten des Heimaufenthalts nur teilweise aufbringen kann, gewährte ihr K Sozialhilfeleistungen in Höhe von 848 EUR bis 1.090 EUR monatlich. Die nicht erwerbstätige B bewohnt mit ihrem berufstätigen Ehemann und dem gemeinsamen volljährigen Sohn eine lastenfreie Eigentumswohnung.
K hat B auf Zahlung von monatlich rund 70 EUR für November 2007 bis März 2008 und monatlich rund 84 EUR für April 2008 bis Februar 2009 in Anspruch genommen. Er vertritt die Auffassung, B sei infolge des ihr gegen ihren Ehemann zustehenden Taschengeldanspruchs in dieser Höhe leistungsfähig. B trat der Klage entgegen. Sie sei nicht leistungsfähig gewesen. Im Hinblick auf die Unterhaltspflicht ihres Ehemanns für den arbeitslosen volljährigen Sohn habe ihr nur ein Taschengeld zugestanden, das ihr für die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse habe verbleiben müssen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig