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  • · Fachbeitrag · Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes

    Einheitliche Feststellung verbietet inzidente weitere Prüfung

    | Nach § 1593 BGB a.F. kann die Nichtehelichkeit eines Kindes, das während der Ehe oder in 302 Tagen nach Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe geboren ist, nur geltend gemacht werden, wenn die Ehelichkeit angefochten und die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist. Die Norm entfaltet Sperrwirkung für das Zivilrecht und verbietet eine inzidente Prüfung, ob ein Kind ehelich ist ( BGH 16.1.13, IV ZR 250/12, n.v., Abruf-Nr. 131276 ). |

     

    PRAXISHINWEIS |  § 1593 S. 4 BGB n.F. stellt schlicht die Vaterschaft des früheren Ehemanns in den benannten Fällen (Anfechtung der Vaterschaft des neuen Ehemanns/rechtskräftige Feststellung seiner Nicht-Vaterschaft) fest.

     

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 73 | ID 39183640