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  • · Nachricht · Jugendamtsurkunde

    Vollstreckung: Titulierung lebt nach Wegfall nicht wieder auf

    | Aus der ursprünglich erfolgten Titulierung eines Barunterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegenüber seinem damals nichtehelichen Vater kann nach Heirat der Eltern und mehrjährigem Zusammenleben der Familie unter Leistung von Betreuungs- und Naturalunterhalt nicht erneut vollstreckt werden (OLG Celle 18.8.14, 10 WF 50/14). |

     

    Der (hier durch das als Beistand tätige Jugendamt) erklärte bloße „Vollstreckungsverzicht“ hinsichtlich titulierten Kindesunterhalts beseitigt weder das Rechtsschutzbedürfnis des Verpflichteten für einen Vollstreckungsabwehr- oder einen Abänderungsantrag, noch hat er die Folge, daß derartige Anträge verfahrenkostenhilferechtlich mutwillig wären.

    Quelle: ID 43062136