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  • 17.12.2015 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Konsekutives Masterstudium ist Teil der Erstausbildung

    | Ein Masterstudium ist Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das – von den Eltern und dem Kind – bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann (BFH 3.9.15, VI R 9/15, DStR 15, 2601, Abruf-Nr. 180929 [entgegen BMF-Schreiben BStBl. I 11, 1243]). |