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  • · Nachricht · Kindesunterhalt

    Berechnung des Wohnvorteils beim Kindesunterhalt

    | Der BGH hat in eine aktuellen Entscheidung wichtige Grundsätze aufgestellt, wie der Wohnwert einer vom Unterhaltspflichtigen genutzten Immobilie bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt zu bemessen ist ( BGH 19.3.14, XII ZB 367/12 ). |

     

    Mehr dazu lesen Sie demnächst in FK.

     

    Quelle: Homepage des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c949d5f18a0958f0e7b25e420df378dd&nr=67454&pos=6&anz=8

    Quelle: ID 42737253