Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    In welchen Fällen Eltern dem Volljährigen eine Zweit- oder Zusatzausbildung finanzieren müssen

    von Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender Richter am AG a.D.

    | Eine der häufigsten Fragen beim Unterhalt Volljähriger ist, wie zwischen einer Zweit- und einer Zusatzausbildung abzugrenzen ist. Der Beitrag beantwortet diese Frage. |

    1. Ist die Ausbildung abgeschlossen?

    Die Eltern müssen dem Volljährigen eine weitere Ausbildung finanzieren, wenn sie ihm noch keine angemessene Ausbildung gewährt haben (BGH FamRZ 93, 1057).

     

    Zu klären ist daher, ob das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat.