· Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Neues zum Unterhaltsvorschussgesetz
von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle
| Zum 1.7.13 ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reformiert worden. Die Änderung des UVG bezweckt eine Entbürokratisierung. |
1. Rechtsgrundlage der Gesetzesänderung
Das UVG ist durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze vom 3.5.13 (BGBl. 2013 I, 1108) geändert worden. Zu den anderen Gesetzen zählen das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sowie das SGB VIII. Im Folgenden werden die Änderungen im UVG dargestellt.
2. Gegenstand des UVG
Das UVG dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen.
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