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  • · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Neues zum Unterhaltsvorschussgesetz

    von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle

    | Zum 1.7.13 ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reformiert worden. Die Änderung des UVG bezweckt eine Entbürokratisierung. |

    1. Rechtsgrundlage der Gesetzesänderung

    Das UVG ist durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze vom 3.5.13 (BGBl. 2013 I, 1108) geändert worden. Zu den anderen Gesetzen zählen das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sowie das SGB VIII. Im Folgenden werden die Änderungen im UVG dargestellt.

    2. Gegenstand des UVG

    Das UVG dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen.