Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 13.12.2016 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Obhut bei einem Elternteil überwiegt – keine Ergänzungspflegschaft

    | Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann dessen Unterhaltsansprüche geltend machen, § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB. Ein Kind befindet sich in der Obhut desjenigen Elternteils, bei dem der Schwerpunkt der tatsächlichen Fürsorge und Betreuung liegt, der mithin die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes nach Pflege, Verköstigung, Kleidung und ordnende Gestaltung des Tagesablaufs vorrangig befriedigt oder sicherstellt (OLG Köln 23.5.16, 10 UF 5/16, Abruf-Nr. 189704 ). |