07.05.2018 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Unterhaltspflicht während des freiwilligen sozialen Jahres
| Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass während eines freiwilligen sozialen Jahres jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht besteht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient (OLG Frankfurt am Main 4.4.18, 2 UF 135/17, Abruf-Nr. 201037 ). |
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