09.11.2015 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Vertragliche Unterhaltspflicht bei künstlicher Befruchtung
| Vereinbaren Mann und Frau, dass der Mann zu einer heterologen künstlichen Befruchtung einwilligt, und hat dies das Ziel, die Vaterstellung für das zu zeugende Kind einzunehmen, stellt dies zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus der künstlichen Befruchtung hervorgehenden Kindes dar. Hieraus ergibt sich für den Mann dem Kind gegenüber die Pflicht, für dessen Unterhalt wie ein rechtlicher Vater einzustehen (BGH 23.9.15, XII ZR 99/14, Abruf-Nr. 180452 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig