12.02.2018 · Fachbeitrag · Nachehelicher Unterhalt
Auskunftspflicht trotz Vortrag der unbegrenzten Leistungsfähigkeit
| Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch bedeutsam sein kann. Dies ist der Fall, wenn eine Darlegung des Bedarfs nach der Quotenmethode in Betracht kommt. Aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei „unbegrenzt leistungsfähig“, entfällt der Auskunftsanspruch noch nicht. Denn dies betrifft nur die Ebene der Leistungsfähigkeit und nicht die Ebene des Bedarfs (BGH 15.11.17, XII ZB 503/16, Abruf-Nr. 198828 ). |
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