04.09.2023 · Nachricht · Unterhaltsvorschuss
Samenspende: kein Unterhaltsvorschuss ohne rechtlichen Vater
| Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das mittels einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz (SaRegG) gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (OVG Berlin-Brandenburg 10.8.23, OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22, OVG 6 B 17/22, Abruf-Nr. 236952 ). |
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