03.04.2023 · Nachricht · UVG
Keine UVG-Leistungen bei nur räumlicher Trennung der Eltern
| Eine räumliche Trennung der Eheleute stellt kein Getrenntleben i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UVG dar, solange sie eine häusliche Gemeinschaft herstellen wollen (OVG Lüneburg 15.12.22, 14 PA 359/22, Abruf-Nr. 233791 ). |
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