· Nachricht · UVG-Novelle
Rückwirkend zum 1.7.17 ist die UVG-Novelle in Kraft getreten
| Beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende hat sich einiges verbessert. |
Folgende Verbesserungen beim UVG sind rückwirkend zum 1.7.17 in Kraft getreten:
- UVG kann nun bis zum 18. Lebensjahr bezogen werden. Die Beschränkung auf das 12. Lebensjahr entfällt. Gem. § 1 Abs. 1a UVB n.F. besteht ein Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
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