10.09.2018 · Fachbeitrag · VKH
Kind kann zwischen Verfahren wählen
| Das Kind verhält sich nicht mutwillig i. S. d. § 114 Abs. 2 ZPO, wenn es seinen Unterhaltsanspruch mittels Leistungsantrag verfolgt, obwohl der Unterhaltspflichtige auf sein außergerichtliches Auskunfts- oder Zahlungsverlangen nicht reagiert hat. |
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