20.02.2015 · Fachbeitrag · Abänderung des Versorgungsausgleichs
Rückforderung der zu viel vereinnahmten Renten vom anderen Ehegatten
| In der Praxis kommt es oft vor, dass die Entscheidung über den VA nachträglich zugunsten eines Ehegatten abgeändert wird. Fraglich ist, ob dieser rückwirkend Ansprüche gegen den anderen Ehegatten oder den Versorgungsträger geltend machen kann. Dazu im Einzelnen: |
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