· Fachbeitrag · Anpassung wegen Unterhalt
So ermitteln Sie, ob die Kürzung einer laufenden Versorgung auszusetzen ist
von RiOLG Dr. Frank Bruske, Hamm
| Ob die Kürzung einer laufenden Versorgung des Ausgleichspflichtigen durch den VA ausgesetzt werden kann, ist schwierig zu ermitteln, da dies mehrfach gestuft zu berechnen ist. Das OLG Hamm hat aktuell den Prüfungsgang verdeutlicht. |
Sachverhalt
Der 66-jährige Antragsteller (M) begehrt, dass die Rentenkürzung ausgesetzt wird. Diese war infolge des Versorgungsausgleichs (VA) zugunsten seiner noch nicht verrenteten geschiedenen Ehefrau (F) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt. M war gegenüber der F aufgrund eines Vergleichs verpflichtet, nachehelichen Unterhalt i. H. v. 475 EUR monatlich zu zahlen. Seit dem 1.11.14 bezieht er Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der DRV Bund sowie einer Betriebsrente bei der VBL und ist seit dem 8.12.14 erneut verheiratet. Das Familiengericht hat die Kürzung durch den VA ab dem 1.11.14 i. H. v. 260 EUR ausgesetzt und im Übrigen den Antrag (Kürzung i. H. v. 475 EUR) zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die teilweise erfolgreiche Beschwerde des M (OLG Hamm 1.3.16, II-4 UF 93/15, Abruf-Nr. 189614).
Entscheidungsgründe
Der Senat hat die Entscheidung des AG teilweise abgeändert und die Rentenkürzung für die Monate November 14 bis Juni 15 jeweils in Höhe von 440 EUR sowie ab Juni 15 in Höhe von 450 EUR gem. den §§ 33, 34 VersAusglG ausgesetzt. Die Voraussetzungen, dass
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