· Fachbeitrag · Basics des Versorgungsausgleichs
Die Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung
von VRiOLG a.D. Hartmut Wick, Celle
| Nahezu in jedem Verfahren über den Wertausgleich bei der Scheidung nach §§ 9 ff. VersAusglG und in vielen Abänderungsverfahren sind gesetzliche Rentenanwartschaften eines oder beider Ehegatten auszugleichen. Die Berechnung des Ausgleichswerts erfolgt dabei in Entgeltpunkten (EP). Im Familienrecht tätige Anwälte sollten daher die verschiedenen Arten der EP, die Grundlagen für ihre Berechnung und ihre Bedeutung kennen. |
1. Welche Funktion haben die Entgeltpunkte?
Die EP sind die Werteinheit (Währung) in der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV). Sie spiegeln vor allem die eigene Beitragsleistung des Versicherten und die daraus erworbenen Leistungswerte während der einzelnen Monate des Versicherungslebens wider. Im VA sind sie die nach § 5 Abs. 1 VersAusglG maßgebliche Bezugsgröße, in der die Versicherungsträger in ihren Auskünften den Ehezeitanteil und den Ausgleichswert des Anrechts ermitteln, der im Wege interner Teilung (§ 10 VersAusglG) auf den Berechtigten zu übertragen ist.
2. Wie werden die Entgeltpunkte erworben?
EP werden insbesondere für Beitragszeiten erworben, d. h. für Zeiten, in denen die Versicherten Erwerbstätigkeiten ausgeübt und infolgedessen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Die Zahl der EP wird aus dem Verhältnis errechnet, in dem das individuelle Erwerbseinkommen des einzelnen Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Deutschland in dem jeweiligen Kalenderjahr gestanden hat.
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