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  • 25.02.2019 · Nachricht · Direktleistungen durch Beiträge von Dritten

    Durch Beiträge Dritter erworbene Anrechte

    | Dem VA unterliegen auch Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung, die dadurch entstanden sind, dass im Rahmen von Schadenersatzleistungen aus einem Unfallereignis Beiträge auf das Versicherungskonto des verletzten Ehegatten zum Ausgleich seines Verdienstausfalls geleistet worden sind (BGH 11.4.18, XII ZB 377/17, Abruf-Nr. 201604 ). |