31.12.2018 · Nachricht · Gesetzliche Rentenversicherung
Durch Tätigkeit in Behindertenwerkstatt erworbenes Anrecht
| Ein Versorgungsanrecht, das durch die Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte erworben worden ist, fällt grundsätzlich in den VA. Der Ausgleich ist auch nicht deshalb (teilweise) grob unbillig, weil ein solches Anrecht aus sozialen Gründen höher bewertet wird, als es der Beitragsleistung aus dem tatsächlich bezogenen Arbeitsentgelt entspräche (BGH 11.4.18, XII ZB 623/17, Abruf-Nr. 201602 ). |
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