· Nachricht · Interne Teilung
Sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus privater Lebensversicherung
| Im Versorgungsausgleich kann ein sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus einer privaten Lebensversicherung intern ausgeglichen werden. |
Dabei ist in der Beschlussformel auch auszusprechen, dass der Anspruch aus der Sicherungsvereinbarung auf Rückgewähr des Bezugsrechts auf beide Ehegatten als Mitgläubiger übertragen wird (BGH 7.8.13, XII ZB 673/12).
Quelle: ID 42318936