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  • · Nachricht · Interne Teilung

    Sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus privater Lebensversicherung

    | Im Versorgungsausgleich kann ein sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus einer privaten Lebensversicherung intern ausgeglichen werden. |

     

    Dabei ist in der Beschlussformel auch auszusprechen, dass der Anspruch aus der Sicherungsvereinbarung auf Rückgewähr des Bezugsrechts auf beide Ehegatten als Mitgläubiger übertragen wird (BGH 7.8.13, XII ZB 673/12).

    Quelle: ID 42318936