· Fachbeitrag · Schuldrechtlicher VA
So berechnet sich die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach durchgeführtem Teilausgleich
von VRiOLG a. D. Hartmut Wick, Celle
| Ist bei der Scheidung ein beamtenrechtliches Anrecht z. T. dadurch ausgeglichen worden, dass gesetzliche Rentenanwartschaften begründet wurden, ist der Teilausgleich zwar im schuldrechtlichen VA anzurechnen, aber nicht mithilfe der aktuellen Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung zu dynamisieren. Der Teil des Anrechts, der dem schuldrechtlichen VA vorbehalten war, ist mit dem Anpassungsfaktor des beamtenrechtlichen Anrechts zu aktualisieren, so der BGH. Er hat auch zur Höhe abzugsfähiger privater Krankenversicherungsbeiträge Stellung genommen. |
Sachverhalt
Bei der Scheidung von M und F wurde der VA nach früherem Recht durchgeführt. Während der Ehezeit (1.3.81 bis 30.11.02) hatten beide Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erworben, der M i. H. v. monatlich 137,56 EUR, die F i. H. v. monatlich 177,03 EUR. Der M hatte zudem ein Anrecht nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bei der IHK erworben. Dieses wurde mit einem Ehezeitanteil von monatlich 2.791,15 EUR in den VA einbezogen. Das AG übertrug zulasten des Anrechts des M bei der IHK monatlich 947,88 EUR, bezogen auf das Ehezeitende, auf das Rentenkonto der F. Im Übrigen behielt es der F den schuldrechtlichen VA vor. Die F hat am 31.8.18 beantragt, den schuldrechtlichen VA durchzuführen. Sie bezieht seit Oktober 18 eine Vollrente wegen Alters aus der GRV. Dabei wirken sich zu ihren Gunsten Leistungsverbesserungen infolge der sog. Mütterrente aus. Der M bezieht von der IHK ein Ruhegehalt, das aufgrund des VA gekürzt ist. Das AG hat den M verpflichtet, rückwirkend ab Oktober 18 eine schuldrechtliche Ausgleichsrente zu zahlen. Auf die Beschwerde des M hat das OLG die Ausgleichsrente reduziert. Die zugelassene Rechtsbeschwerde des M ist teilweise erfolgreich.
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig