06.03.2017 · Fachbeitrag · VA: Antrag auf Totalrevision im Abänderungsverfahren
Sozialhilfeträger für § 51 VersAusglG nicht antragsberechtigt
| Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtigt, eine Abänderung einer Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen VA nach dem bis zum 31.8.09 geltenden Recht zu beantragen, die ausschließlich auf eine Neubewertung eines Anrechts einer privatrechtlichen betrieblichen Altersversorgung gestützt wird (BGH 18.1.17, XII ZB 98/16, Abruf-Nr. 191886 ). |
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