14.03.2016 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich
Keine Abtrennung trotz Härtefallscheidung
| Auch wenn ein Härtefallgrund i. S. von § 1565 Abs. 2 BGB vorliegt, darf das Familiengericht die Ehe nicht scheiden, ohne über den im Verbund stehenden Versorgungsausgleich entschieden zu haben, § 137 Abs. 1 FamFG (OLG Stuttgart 17.9.15, 11 UF 76/15, Abruf-Nr. 146491 ). |
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